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Gewerblicher Rechtschutz für Ihre Schöpfung
Sie haben eine neue und
eigentümliche Form oder Oberflächengestaltung für ein gewerbliches Produkt geschaffen
und möchten das betreffende Produkt ohne Nachahmungen vermarkten?
Dann sollten Sie dafür
zunächst ein Geschmacksmuster eintragen lassen.
Warum?
Durch eine eingetragenes Geschmacksmuster
erhalten Sie ein Monopolrecht, das
es Ihnen erlaubt, anderen die Benutzung Ihrer Schöpfung im geschäftlichen
Verkehr zu untersagen. Im Gegenzug können Sie die geschützte Form oder
Oberflächengestaltung exklusiv vermarkten oder anderen die Vermarktung - gegen
eine Gegenleistung - gestatten. Dies kann durch Erteilung einer Lizenz oder durch
Verkauf des Geschmacksmusters erfolgen.
Ohne ein Monopolrecht dagegen haben Sie keine Rechtsposition, die Ihnen die exklusive Vermarktung garantiert.
Wie erhalten Sie ein Geschmacksmuster?
Die Schöpfung muß beim Deutschen Patent- und Markenamt
angemeldet werden.
Wer kann die Anmeldungsunterlagen ausarbeiten und einreichen?
Die Anmeldungsunterlagen können Sie grundsätzlich selber ausarbeiten und einreichen.
Dies kann andererseits auch ein Patentanwalt übernehmen.
Warum sollten Sie einen Patentanwalt beauftragen?
Ein eingetragenes Geschmacksmuster
soll die von Ihnen geschaffenen Produkte vor Produktpiraten schützen. Dies
erfordert, dass das eingetragene Geschmacksmuster
materiellrechtliche Schutzwirkungen entfaltet und nicht durch
Löschungsantrag angreifbar ist. Eine entsprechende
Formulierung der Geschmacksmusteranmeldung kann am besten ein
erfahrener Patentanwalt leisten.
Was ist Ihr Vorteil bei einer Auftragsvergabe an unsere
Kanzlei?
- Sie profitieren
von der in einer über dreizehnjährigen
Tätigkeit auf dem Gebiet des Gewerblichen
Rechtsschutzes gewonnenen Erfahrung
des Patentanwalts.
- Eine in mehr als sechsjähriger freiberuflicher Tätigkeit
geschaffene Kanzleistruktur gewährt
eine zuverlässige Überwachung von
Fristen und sonstigen Formerfordernissen. Ihre Angelegenheiten befinden sich in
guten Händen.
- Das überregionale Engagement sichert einen
intensiven Kontakt zu den Designern in
Franken.
- Die feste Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei
Kopp & Mühling erlaubt eine optimale Koordinierung der Aktivitäten im
Fall gerichtlicher Streitigkeiten.
- Aufgrund einer schlanken Kanzleistruktur ist
die Kanzlei in der Lage, eine herausragende Beratung und Vertretung zu einem
kostengünstigen Honorar anzubieten.
Welche Kosten entstehen bei einer Geschmacksmusteranmeldung
durch unsere Kanzlei?
Die anwaltliche
Grundgebühr für die Übernahme der Vertretung einer deutschen Geschmacksmusteranmeldung
beträgt 300,00 Euro (zzgl. MwSt.). Bei einer Sammelanmeldung von mehreren Mustern
oder Modellen kommen ferner 20,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Muster / Modell hinzu.
Die amtliche Grundgebühr beträgt 70,00 Euro; darin sind bei einer Sammelanmeldung bereits die
Gebühren für bis zu 10 Muster oder Modelle enthalten. Für die
Veröffentlichung des eingetragenen Geschmacksmusters in dem
amtlichen Geschmacksmusterblatt entstehen variable Druckkosten.
Gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren?
Ja. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.
Fragen Sie uns.
Welche Möglichkeiten gibt es für Geschmacksmusterschutz im
Ausland?
- Nationale Geschmacksmusteranmeldungen
in einzelnen, ausländischen Staaten.
- Anmeldung eines
EU-Geschmacksmusters.
- Internationale Geschmacksmusterameldungen
(sog. IR-Geschmacksmuster) nach dem Haager Musterabkommen (HMA).
Fragen Sie uns nach Einzelheiten.
Welche Vermarktungsmöglichkeiten gibt es?
- Besondere Vorteile bietet die Benutzung in einem eigenen
Betrieb. Dadurch kann das von Ihnen geschaffene Produkt vor Nachahmungen
durch die Konkurrenz abgesichert vertrieben werden.
- Durch Lizenzierung
Ihrer Gestaltung bzw. des darauf angemeldeten Geschmacksmusters können Sie
andere für sich arbeiten lassen.
- Durch Verkauf Ihrer GEstaltung bzw. des
darauf angemeldeten Geschmacksmusters übertragen Sie die betreffenden Vermarktungsrechte
vollständig auf den Käufer.
Wie können wir Ihnen bei der Vermarktung Ihrer Schöpfung
helfen?
Wir können prüfen, ob die
vereinbarten Lizenzgebühren oder der Kaufpreis angemessen ist und Sie nicht
übervorteilt werden. Ferner können wir entsprechende Verträge für Sie
ausarbeiten oder einen Vertragsentwurf Ihres künftigen Vertragspartners prüfen.
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Stefan T. Küchler
Patentanwalt | |
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